Beschluss Nr. V101/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1996

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Wortfolge in der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg auch im Falle einer zu erwartenden negativen Administrativentscheidung zumutbar

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Auszug


Beschluss Nr. V101/96 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1996

Geschäftszahl

V101/96

Sammlungsnummer

14613

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Wortfolge in der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg auch im Falle einer zu erwartenden negativen Administrativentsc...

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