Erkenntnis Nr. B798/96 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1996
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung der Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des Anklageprinzips und des Verbots der reformatio in peius; keine Verjährung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B798/96 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum23.09.1996GeschäftszahlB798/96Sammlungsnummer14566LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung der Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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