Erkenntnis Nr. B798/96 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1996

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung der Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des Anklageprinzips und des Verbots der reformatio in peius; keine Verjährung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B798/96 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1996

Geschäftszahl

B798/96

Sammlungsnummer

14566

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung der Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des...

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