Erkenntnis Nr. B925/96 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1996

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch den einstweiligen Entzug der Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwaltes vor bestimmten Gerichten wegen eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens

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Auszug


Erkenntnis Nr. B925/96 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1996

Geschäftszahl

B925/96

Sammlungsnummer

14568

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch den einstweiligen Entzug der Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwaltes vor bestimmten Gerichten wegen eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgrün...

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