Erkenntnis Nr. B1721/95 im Verfassungsgerichtshof, 29. Juni 1996

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von Verlängerungsanträgen; Unterlassung der im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation trotz imperativer Anordnung im Gesetz gebotenen Interessenabwägung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1721/95 im Verfassungsgerichtshof, 29. Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1996

Geschäftszahl

B1721/95

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträge...

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