Erkenntnis Nr. A12/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1996

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Zusammenfassung


Abweisung eines auf Ersatz der Verfahrenskosten eingeschränkten Klagebegehrens wegen verfrühter Klagseinbringung; Verpflichtung zur Rückzahlung eines von einem Dritten nach Erlassung einer Anonymverfügung verspätet eingezahlten Strafbetrages erst nach Beendigung des nachfolgenden Strafverfahrens

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Auszug


Erkenntnis Nr. A12/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

A12/95

Sammlungsnummer

14538

Leitsatz

Abweisung eines auf Ersatz der Verfahrenskosten eingeschränkten Klagebegehrens wegen verfrühter Klagseinbring...

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