Beschluss Nr. V35/96 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996
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Zusammenfassung
Keine Zulässigkeit der Anfechtung eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich nicht im Eigentum der Antragsteller stehender Grundstücke.
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Auszug
Beschluss Nr. V35/96 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum19.06.1996GeschäftszahlV35/96Sammlungsnummer******LeitsatzKeine Zulässigkeit der Anfechtung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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