Beschluss Nr. V35/96 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Zulässigkeit der Anfechtung eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich nicht im Eigentum der Antragsteller stehender Grundstücke.

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Auszug


Beschluss Nr. V35/96 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1996

Geschäftszahl

V35/96

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Zulässigkeit der Anfechtung...

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