Erkenntnis Nr. B2756/94 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996

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Zusammenfassung


Legitimation der Diözese Linz zur Beschwerdeführung gegen einen an das Bischöfliche Ordinariat und die Diözesanfinanzkammer gerichteten Bescheid; Rechtspersönlichkeit der Diözese auch für den staatlichen Bereich; keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Einbeziehung auch ausländischer Kapitalerträge einer beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaft in die Körperschaftsteuerpflicht im PrivatstiftungsG; keine Verletzung des Vertrauensschutzes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2756/94 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1996

Geschäftszahl

B2756/94

Sammlungsnummer

14515

Leitsatz

Legitimation der Diözese Linz zur Beschwerdeführung gegen einen an das Bischöfliche Ordinariat und die Diözesanfinanzkammer gerichteten Bescheid; Rechtspersönlichkeit der Diözese auch für den staatlichen Bereich; keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Einbeziehung auch ausländischer Kapitalerträge einer beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaft in die Körperschaftsteuerpflicht im PrivatstiftungsG; keine Verletzung des Vertrauensschutzes

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ...

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