Erkenntnis Nr. V108/95 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996
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Zusammenfassung
Kein Verstoß einer AusgleichsabgabeV betreffend Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Garagen und Abstellplätze hinsichtlich des normierten Zeitpunktes der Entstehung der Abgabenschuld gegen das F-VG 1948; finanzverfassungsrechtlich unbedenkliche Ausfüllung der durch das Vlbg BauG 1972 eingeräumten Ermächtigung zur Erhebung der Abgabe; Abweisung der Beschwerde im Anlaßfall; kein Verstoß der AusgleichsabgabeV gegen das Gleichheitsrecht; hinreichende Bestimmtheit der Kriterien zur Bemessung der Abgabe
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Auszug
Erkenntnis Nr. V108/95 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum19.06.1996GeschäftszahlV108/95Sammlungsnummer14523LeitsatzKein Verstoà einer AusgleichsabgabeV betreffend Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Garagen und Abstellplätze hinsichtlich des normierten Zeitpunktes der Entstehung der Abgabenschuld gegen das F-VG 1948; finanzverfassungsrechtlich unbedenkliche Ausfüllung der durch das Vlbg BauG 1972 eingeräumten Ermächtigung zur Erhebung der Abgabe; Abweisung der Beschwerde im AnlaÃfall; kein Verstoà der AusgleichsabgabeV gegen das Gleichheitsrecht; hinreichende Bestimmtheit der Kriterien zur Bemessung der AbgabeSpruch§4 Abs1 ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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