Erkenntnis Nr. V108/95 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996

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Zusammenfassung


Kein Verstoß einer AusgleichsabgabeV betreffend Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Garagen und Abstellplätze hinsichtlich des normierten Zeitpunktes der Entstehung der Abgabenschuld gegen das F-VG 1948; finanzverfassungsrechtlich unbedenkliche Ausfüllung der durch das Vlbg BauG 1972 eingeräumten Ermächtigung zur Erhebung der Abgabe; Abweisung der Beschwerde im Anlaßfall; kein Verstoß der AusgleichsabgabeV gegen das Gleichheitsrecht; hinreichende Bestimmtheit der Kriterien zur Bemessung der Abgabe

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Auszug


Erkenntnis Nr. V108/95 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1996

Geschäftszahl

V108/95

Sammlungsnummer

14523

Leitsatz

Kein Verstoß einer AusgleichsabgabeV betreffend Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Garagen und Abstellplätze hinsichtlich des normierten Zeitpunktes der Entstehung der Abgabenschuld gegen das F-VG 1948; finanzverfassungsrechtlich unbedenkliche Ausfüllung der durch das Vlbg BauG 1972 eingeräumten Ermächtigung zur Erhebung der Abgabe; Abweisung der Beschwerde im Anlaßfall; kein Verstoß der AusgleichsabgabeV gegen das Gleichheitsrecht; hinreichende Bestimmtheit der Kriterien zur Bemessung der Abgabe

Spruch

§4 Abs1 ...

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