Erkenntnis Nr. B124/95 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1996

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Zusammenfassung


Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Gesetzesanwendung bei Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags zur Beseitigung bewilligungslos abgelagerter Abfälle ohne Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und Adäquanz der angeordneten Maßnahme

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Auszug


Erkenntnis Nr. B124/95 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1996

Geschäftszahl

B124/95

Sammlungsnummer

14489

Leitsatz

Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Gesetzesanwendung bei Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags zur Beseitigung bewilligungslos abgelagerter Abfälle ohne Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und Adäquanz der angeordneten Maßnahme

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird daher au...

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