Beschluss Nr. B2200/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1996
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Zusammenfassung
Absehen von Antragstellung gem Art146 B-VG nach Mitteilung der bereits erfolgten Zahlung der zugesprochenen Prozeßkosten und Zurückziehung des Exekutionsantrags; kein Kostenzuspruch für Antrag auf Einleitung der Exekution
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Auszug
Beschluss Nr. B2200/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1996
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.02.199...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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