Beschluss Nr. B2200/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1996

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Zusammenfassung


Absehen von Antragstellung gem Art146 B-VG nach Mitteilung der bereits erfolgten Zahlung der zugesprochenen Prozeßkosten und Zurückziehung des Exekutionsantrags; kein Kostenzuspruch für Antrag auf Einleitung der Exekution

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Auszug


Beschluss Nr. B2200/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.199...

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