Beschluss Nr. WI-18/95,G1396/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1996

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen des Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse der Landeslehrer der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Niederösterreich; Organe der Personalvertretung keine satzungsgebenden Organe; Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Bundes-PersonalvertretungsG (PVG) über die Zahl der Mitglieder des Zentralausschusses; Verwaltungsrechtsweg durch Beschwerdeerhebung gegen die Entscheidung über die anhängige administrative Wahlanfechtung zumutbar

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Auszug


Beschluss Nr. WI-18/95,G1396/95 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1996

Geschäftszahl

WI-18/95,G1396/95

Sammlungsnummer

14418

Leitsatz

Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen des Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse der Landeslehrer der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Niederösterreich; Organe der Personalvertretung keine...

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