Erkenntnis Nr. B1867/94 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1996

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Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch die neuerliche Vorschreibung eines Kostenbeitrags für Therapie und Unterbringung an einen Behinderten im zweiten Rechtsgang nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs; verfassungswidrige Bewertung der Familienbeihilfe als Einkommensbestandteil; Widerspruch zur Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofs im ersten Rechtsgang

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1867/94 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1996

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1996

Geschäftszahl

B1867/94

Sammlungsnummer

14403

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch die neuerliche Vorschreibung eines Kostenbeitrags für Therapie und Unterbringung an einen Behinderten im zweiten Rechtsgang nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs; verfassungswidrige Bewertung der Familienbeihilfe als Einkommensbestandteil; Widerspruch zur Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofs im ersten Rechtsgang

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 18.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1.a) Dem (1967 geborenen) Beschwerdeführer wurde mit ...

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