Erkenntnis Nr. B3026/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1995

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung durch Feststellung des Nichteintretens der Zivildienstpflicht wegen Fristversäumnis infolge Übersendung der Erklärung an eine unzuständige Behörde; richtige Einbringung der Zivildiensterklärung durch Übersendung an die im Informationsblatt angegebene Behörde; Verpflichtung zur Information der Wehrpflichtigen nicht weniger bedeutsam als Rechtsmittelbelehrung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B3026/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1995

Geschäftszahl

B3026/95

Sammlungsnummer

14334

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung durch Feststellung des Nichteintretens der Zivildienstpflicht wegen Fristversäumnis infolge Übersendung der Erklärung an eine unzuständige Behörde; richtige Einbringung der Zivildiensterklärung durch Übersendung an die im Informationsblatt angegebene Behörde; Verpflichtung zur Information der Wehrpflichtigen nicht weniger bedeutsam als Rechtsmittelbelehrung

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Besche...

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