Erkenntnis Nr. B3026/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1995
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung durch Feststellung des Nichteintretens der Zivildienstpflicht wegen Fristversäumnis infolge Übersendung der Erklärung an eine unzuständige Behörde; richtige Einbringung der Zivildiensterklärung durch Übersendung an die im Informationsblatt angegebene Behörde; Verpflichtung zur Information der Wehrpflichtigen nicht weniger bedeutsam als Rechtsmittelbelehrung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B3026/95 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.11.1995GeschäftszahlB3026/95Sammlungsnummer14334LeitsatzVerletzung im Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung durch Feststellung des Nichteintretens der Zivildienstpflicht wegen Fristversäumnis infolge Ãbersendung der Erklärung an eine unzuständige Behörde; richtige Einbringung der Zivildiensterklärung durch Ãbersendung an die im Informationsblatt angegebene Behörde; Verpflichtung zur Information der Wehrpflichtigen nicht weniger bedeutsam als RechtsmittelbelehrungSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Besche...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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