Erkenntnis Nr. B1722/94,B1723/94,B1966/94,B1967/94,B1980/94 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 1995

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von Verlängerungsanträgen; Unterlassung der im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation trotz imperativer Anordnung im Gesetz gebotenen Interessenabwägung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1722/94,B1723/94,B1966/94,B1967/94,B1980/94 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1995

Geschäftszahl

B1722/94,B1723/94,B1966/94,B1967/94,B1980/94

Sammlungsnummer

14300

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Versäumung der im AufenthaltsG normierten Frist von vier Wochen vor Ablauf der gültigen Bewilligung zur Stellung von Verlängerungsanträgen; Unterlassung der im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation trotz imperativer Anordnung im Gesetz gebotenen Interessenabwägung

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in dem gemäß Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden au...

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