Erkenntnis Nr. B1913/94,B1915/94 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1995

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch einen Ersatzbescheid betreffend Schadenersatz für Wildschäden nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 12924/1991); keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1913/94,B1915/94 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1995

Geschäftszahl

B1913/94,B1915/94

Sammlungsnummer

14286

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch einen Ersatzbescheid betreffend Schadenersatz für Wildschäden nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 12924/1991); keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Der Beschwerdefüh...

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