Erkenntnis Nr. B2450/94 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1995

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen überhöhter Honorarforderungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2450/94 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1995

Geschäftszahl

B2450/94

Sammlungsnummer

14237

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen überhöhter Honorarforderungen

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