Erkenntnis Nr. B1224/94 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1995

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Gleichheitsbedenken gegen die in der BeitragsO 1994 der Rechtsanwaltskammer für Wien enthaltene Regelung über die Verpflichtung zur Entrichtung eines Zuschlags zur Kanzleiabgabe für die am Beginn eines Quartals bei einem Rechtsanwalt beschäftigten Rechtsanwaltsanwärter

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1224/94 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1995

Geschäftszahl

B1224/94

Sammlungsnummer

14212

Leitsatz

Keine Gleichheitsbedenken gegen die in der BeitragsO 1994 der Rechtsanwaltskammer für Wien enthaltene Regelung über die Verpflichtung zur Entrichtung eines ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen