Erkenntnis Nr. B1304/94 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1995

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung gegen den Ersatz von Wildschäden als verspätet; Berufungsfrist durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Bescheides in Gang gesetzt; keine rechtlichen Wirkungen der Zustellung einer weiteren Bescheidausfertigung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1304/94 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1995

Geschäftszahl

B1304/94

Sammlungsnummer

14214

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung gegen den Ersatz von Wildschäden als verspätet; Berufungsfrist durch Zustellung einer schriftlichen Ausfe...

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