Erkenntnis Nr. B1695/94 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1995

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Zusammenfassung


Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit und des Gleichheitsrechts durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Ziviltechniker wegen unkollegialen Verhaltens und herabsetzender Kritik gegenüber einem Kollegen; keine Überschreitung des Rahmens einer zulässigen Meinungsäußerung; kein ausreichendes Ermittlungsverfahren

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1695/94 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1995

Geschäftszahl

B1695/94

Sammlungsnummer

14218

Leitsatz

Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit und des Gleichheitsrechts durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Ziviltechniker wegen unkollegialen Verhaltens und herabsetzender Kritik gegenüber einem Kollegen; keine Überschreitung des Rahmens einer zulässigen Meinungsäußerung; kein ausreichendes Ermittlungsverfahren

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich...

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