Beschluss Nr. B1545/95,B1546/95,B1547/95 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1995

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung eines Antrags mangels bestimmten Begehrens; auch bei Deutung des Antrags als Individualantrag keine meritorische Erledigung möglich aufgrund fehlender Legitimation

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Auszug


Beschluss Nr. B1545/95,B1546/95,B1547/95 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1995

Geschäftszahl

B1545/95,B1546/95,B1547/95

Sammlungsnummer

14184

Leitsatz

Zurückweisun...

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