Beschluss Nr. B1545/95,B1546/95,B1547/95 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1995
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Zusammenfassung
Zurückweisung eines Antrags mangels bestimmten Begehrens; auch bei Deutung des Antrags als Individualantrag keine meritorische Erledigung möglich aufgrund fehlender Legitimation
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Auszug
Beschluss Nr. B1545/95,B1546/95,B1547/95 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.06.1995GeschäftszahlB1545/95,B1546/95,B1547/95Sammlungsnummer14184LeitsatzZurückweisun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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