Erkenntnis Nr. KI-7/94 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1995

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Feststellung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über Entschädigungsansprüche nach dem Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach aufgrund eines Begehrens auf Übergang der Zuständigkeit auf das Gericht

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Auszug


Erkenntnis Nr. KI-7/94 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1995

Geschäftszahl

KI-7/94

Sammlungsnummer

14176

Leitsatz

Feststellung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über Entschädigungsansprüche nach dem Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach aufgrund eines Begehrens auf Übergang der Zuständigkeit auf das Gericht

Spruch

Das Bezirksgericht Kirchdorf a.d. Krems ist zuständig, über den von Georg Schlader gestellten Antrag auf Entschädigung gemäß §28 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982, LGBl. 80, zu entscheiden.

Der entge...

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