Erkenntnis Nr. B1889/93 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1995

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "zu zerschlagen und" in §14 Abs2 PunzierungsG sowie von Worten in §2 der DurchführungsV zum PunzierungsG mit E v 21.06.95, G294/95 ua und V9/95.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1889/93 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1995

Geschäftszahl

B1889/93

Sammlungsnummer

14172

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen