Beschluss Nr. B2178/94 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1995

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Keine Folge für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Frist zur Einbringung einer Beschwerde bzw eines Verfahrenshilfeantrags; Zurückweisung der Beschwerde als verspätet; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. B2178/94 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1995

Geschäftszahl

B2178/94

Sammlungsnummer

14158

Leitsatz

Keine Folge für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Frist zur Einbringung einer Beschwerde bzw eines Verfahrenshilfeantrags; Zurückweisung der Beschwerde als verspätet; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo...

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