Erkenntnis Nr. V120/94 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1995

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Zusammenfassung


Keine Gesetzwidrigkeit der Widmung bestimmter Grundstücke als Freiland; Entscheidungsgrundlagen ausreichend erkennbar

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Auszug


Erkenntnis Nr. V120/94 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1995

Geschäftszahl

V120/94

Sammlungsnummer

14135

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit der Widmung bestimmter Grundstücke als Freiland; Entscheidungsgrundlagen ausreichend erkennbar

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Antragsteller beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Mieders (Tirol) vom 4. März 1982, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 4. Juli 1983, kundgemacht vom 7. bis 22. Juli 1983, soweit der Plan die Grundstücke Nr. 1055 bis 1059, 1067 bis 1071 und 1091/2, KG Mieders...

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