Beschluss Nr. B2093/94,WI-3/95 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1995

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen in die Sektionsvorstände und Disziplinarausschüsse der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Nö und Bgld sowie in die Bundessektionen als Organe der Bundeskammer mangels Zuständigkeit des VfGH; keine Wahlen zu satzungsgebenden Organen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen iSd B-VG

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Auszug


Beschluss Nr. B2093/94,WI-3/95 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1995

Geschäftszahl

B2093/94,WI-3/95

Sammlungsnummer

14117

Leitsatz

Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen in d...

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