Beschluss Nr. B690/95,B691/95 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1995
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Stattgabe von Wiedereinsetzungsanträgen aufgrund des Vorliegens eines durch bloß leichte Fahrlässigkeit verursachten Fehlers der Mutter des Rechtsanwaltes bei Auswahl der Telefax-Nummer des Verfassungsgerichtshofes
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. B690/95,B691/95 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.1995GeschäftszahlB690/95,B691/95Sammlungsnummer14111LeitsatzStattgabe von Wiedereinsetzungsanträgen aufgrund des Vorliegens eines dur...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder