Erkenntnis Nr. B105/95 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1995
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbs eines als Weingarten genutzten Grundstücks; Kaufgrundstücke nicht zur Errichtung oder Vergrößerung einer gewerblichen, industriellen oder bergbaulichen Anlage bestimmt; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme eines den ortsüblichen Verkehrswert erheblich übersteigenden Kaufpreises
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B105/95 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.1995GeschäftszahlB105/95Sammlungsnummer14108LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbs eines als Weingarten genutzten Grundstücks; Kaufgrundstücke nicht zur Errichtung oder Vergrößerung einer gewerblichen, industriellen oder bergbaulichen Anlage bestimmt; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme eines den ortsüblichen Verkehrswert erheblich übersteigenden KaufpreisesSpruchDie Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.Die Besc...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht | Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresg... | Bundesgesetz mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird | Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und W... | Arrêt nº U 304/05 de IIe Cour de Droit Social, June 23, 2006 | Arrêt nº I 548/06 de IIe Cour de Droit Social May 11 2007 | Arrêt nº 6P.226/2006 de Cour de Droit Pénal August 11 2007 | Arrêt nº 2D 5/2008 de IIe Cour de Droit Public, April 01, 2008