Erkenntnis Nr. B105/95 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1995

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbs eines als Weingarten genutzten Grundstücks; Kaufgrundstücke nicht zur Errichtung oder Vergrößerung einer gewerblichen, industriellen oder bergbaulichen Anlage bestimmt; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme eines den ortsüblichen Verkehrswert erheblich übersteigenden Kaufpreises

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Auszug


Erkenntnis Nr. B105/95 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1995

Geschäftszahl

B105/95

Sammlungsnummer

14108

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Erwerbs eines als Weingarten genutzten Grundstücks; Kaufgrundstücke nicht zur Errichtung oder Vergrößerung einer gewerblichen, industriellen oder bergbaulichen Anlage bestimmt; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme eines den ortsüblichen Verkehrswert erheblich übersteigenden Kaufpreises

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Besc...

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