Erkenntnis Nr. KII-1/94 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 1995

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Feststellung der Zuständigkeit des Bundes zur Regelung der Ermittlung der Höhe des vom Bund den Ländern zu ersetzenden "klinischen Mehraufwandes" gemäß dem F-VG 1948 als finanzausgleichsrechtliche Regelung

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Auszug


Erkenntnis Nr. KII-1/94 im Verfassungsgerichtshof, 9. März 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1995

Geschäftszahl

KII-1/94

Sammlungsnummer

14079

Leitsatz

Feststellung der Zuständigkeit des Bundes zur Regelung der Ermittlung der Höhe des vom Bund den Ländern zu ersetzenden "klinischen Mehraufwandes" gemäß dem F-VG 1948 als finanzausgleichsrechtliche Regelung

Spruch

I. Die Erlassung eines Gesetzes, das dem von der Wiener Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, "mit dem die Ermittlung der sich bei der Errichtung, Ausgestaltung, Erweiterung und beim Betrieb von öffentlichen Krankenanstalten, die zugleich dem Unterricht an Medizinischen Fakultäten dienen, aus den Bedürfnissen des Unterrichts ergebenden Mehrkosten geregelt wird", entspricht, fällt gemäß §2 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 in die Zuständigkeit des Bundes.

II.                                 Rechtssatz:

In die Zuständigkeit des Bundes fällt es gemäß §2 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 zu regeln, wie die Höhe des vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzenden "Klinischen Mehraufwandes" zu ermitteln ist.

Der "Klinische Mehraufwand" besteht aus jenen Mehrkosten, die sich bei der Errichtung, Ausgestaltung und Erweite...

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