Erkenntnis Nr. B1363/93 im Verfassungsgerichtshof, 7. März 1995
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung einer Betriebsanlagengenehmigung für eine Recycling-Anlage in der ehemaligen Zuckerfabrik in Siegendorf aufgrund der am geplanten Standort raumordnungsrechtlichen Unzulässigkeit einer solchen umweltrelevanten Abfallbehandlungsanlage; keine Bedenken gegen die Festlegung von Verbots- und Eignungszonen für Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche Abfälle und Altöle im Landesraumordnungsplan; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzlichen Grundlagen des Landesraumordnungsplanes hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, des Determinierungsgebotes und des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1363/93 im Verfassungsgerichtshof, 7. März 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.03.1995GeschäftszahlB1363/93Sammlungsnummer14070LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung einer Betriebsanlagengenehmigung für eine Recycling-Anlage in der ehemaligen Zuckerfabrik in Siegendorf aufgrund der am geplanten Standort raumordnungsrechtlichen Unzulässigkeit einer solchen umweltrelevanten Abfallbehandlungsanlage; keine Bedenken gegen die Festlegung von Verbots- und Eignungszonen für Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche Abfälle und Altöle im Landesraumordnungsplan; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzlichen Grundlagen des Landesraumordnungsplanes hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, des Determinierungsgebotes und des Selbstverwaltungsrechts der GemeindeSpruchDie beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm nicht in ihren Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird daher abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde die Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Abwasseraufbereitung, thermischen Bodensanierung, e...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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