Erkenntnis Nr. B915/94 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 1995
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Zusammenfassung
Verletzung im Eigentumsrecht durch die Versagung der Arbeitserlaubnis für eine Ausländerin mangels Vorliegen der Voraussetzung der erlaubten Beschäftigung im Stichzeitraum wegen Beschränkung der vorhandenen Arbeitserlaubnis auf Niederösterreich; Beschäftigung der Beschwerdeführerin in Wien im fraglichen Zeitraum aufgrund Vermittlung des Arbeitsamtes; von der Behörde selbst vermittelte Beschäftigung keine unerlaubte Beschäftigung; Recht auf Freizügigkeit nicht berührt
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Auszug
Erkenntnis Nr. B915/94 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 1995
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum03.03.1995GeschäftszahlB915/94Sammlungsnummer14049LeitsatzVerletzung im Eigentumsrecht durch die Versagung der Arbeitserlaubnis für eine Ausländerin mangels Vorliegen der Voraussetzung der erlaubten Beschäftigung im Stichzeitraum wegen Beschränkung der vorhandenen Arbeitserlaubnis auf Niederösterreich; Beschäftigung der Besch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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