Erkenntnis Nr. B915/94 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 1995

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Zusammenfassung


Verletzung im Eigentumsrecht durch die Versagung der Arbeitserlaubnis für eine Ausländerin mangels Vorliegen der Voraussetzung der erlaubten Beschäftigung im Stichzeitraum wegen Beschränkung der vorhandenen Arbeitserlaubnis auf Niederösterreich; Beschäftigung der Beschwerdeführerin in Wien im fraglichen Zeitraum aufgrund Vermittlung des Arbeitsamtes; von der Behörde selbst vermittelte Beschäftigung keine unerlaubte Beschäftigung; Recht auf Freizügigkeit nicht berührt

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Auszug


Erkenntnis Nr. B915/94 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1995

Geschäftszahl

B915/94

Sammlungsnummer

14049

Leitsatz

Verletzung im Eigentumsrecht durch die Versagung der Arbeitserlaubnis für eine Ausländerin mangels Vorliegen der Voraussetzung der erlaubten Beschäftigung im Stichzeitraum wegen Beschränkung der vorhandenen Arbeitserlaubnis auf Niederösterreich; Beschäftigung der Besch...

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