Beschluss Nr. G274/94 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1995

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Zurückweisung von Anträgen und Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. G274/94 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1995

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1995

Geschäftszahl

G274/94

Sammlungsnummer

14018

Leitsatz

Zurückweisung von Anträgen und Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als aussichtslos

Spruch

Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

Die anderen Anträge werden zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1. Mit einer nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe führt die Antragstellerin "(gemäß Art140 B-VG) Beschwerde gegen den Anwaltszwang (...

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