Beschluss Nr. G241/93 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1994

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Festlegung der deutschen Sprache als Geschäftssprache der Landwirtschaftskammer mangels Legitimation; kein subjektives Recht auf Gebrauch einer bestimmten Amtssprache im Rahmen der Erbringung privatwirtschaftlicher Serviceleistungen

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Auszug


Beschluss Nr. G241/93 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1994

Geschäftszahl

G241/93

Sammlungsnummer

13998

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Festlegung der deutschen Sprache als Geschäftssprache der Landwirtschaft...

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