Erkenntnis Nr. B2160/93 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 1994
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Zusammenfassung
Keine Bedenken gegen die rückwirkende Änderung des Stmk TourismusG 1992 hinsichtlich des Kreises der Abgabepflichtigen; keine Bedenken gegen das Stmk TourismusG 1992 und die BeitragsgruppenO unter den Gesichtspunkten dieses Falles; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes und einer Maschinenleasinggesellschaft in den Kreis der abgabepflichtigen Tourismusinteressenten
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Auszug
Erkenntnis Nr. B2160/93 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.12.1994GeschäftszahlB2160/93Sammlungsnummer13980LeitsatzKeine Bedenken gegen die rückwirkende Ãnderung des Stmk TourismusG 1992 hinsichtlich des Kreises der Abgabepflichtigen; keine Bedenken gegen das Stmk TourismusG 1992 und die BeitragsgruppenO unter den Gesichtspunkten dieses Falles; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes und einer Maschinenleasinggesellschaft in den Kreis der abgabepflichtigen TourismusinteressentenSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleist...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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