Erkenntnis Nr. B2160/93 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 1994

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Zusammenfassung


Keine Bedenken gegen die rückwirkende Änderung des Stmk TourismusG 1992 hinsichtlich des Kreises der Abgabepflichtigen; keine Bedenken gegen das Stmk TourismusG 1992 und die BeitragsgruppenO unter den Gesichtspunkten dieses Falles; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes und einer Maschinenleasinggesellschaft in den Kreis der abgabepflichtigen Tourismusinteressenten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2160/93 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

B2160/93

Sammlungsnummer

13980

Leitsatz

Keine Bedenken gegen die rückwirkende Änderung des Stmk TourismusG 1992 hinsichtlich des Kreises der Abgabepflichtigen; keine Bedenken gegen das Stmk TourismusG 1992 und die BeitragsgruppenO unter den Gesichtspunkten dieses Falles; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes und einer Maschinenleasinggesellschaft in den Kreis der abgabepflichtigen Tourismusinteressenten

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleist...

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