Erkenntnis Nr. B384/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1994
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Verpflichtung des beschwerdeführenden Arztes zum Schadenersatz gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aufgrund überhöhter Honorarforderungen; kein Nachweis eines rechtswidrigen Verhaltens; honorarmäßige Durchschnittsbetrachtung ausgeschlossen; Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Honorarforderungen von Vertragsärzten nach dem Behandlungsbedarf
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B384/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.09.1994GeschäftszahlB384/93Sammlungsnummer13874LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch die Verpflichtung des beschwerdeführenden Arztes zum Schadenersatz gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aufgrund überhöhter Honorarforderungen; kein Nachweis eines rechtswidrigen Verhaltens; honorarmäÃige Durchschnittsbetrachtung ausgeschlossen; Beurteilung der RechtmäÃigkeit von Honorarforderungen von Vertragsärzten nach dem BehandlungsbedarfSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten ProzeÃkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.BegründungEntscheidungsgründe:1.1. Der Beschwerdeführer ist - nach seinem unbestrittenen Vorbringen - seit 1. Oktober 1975 Vertragsarzt der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Er ist praktischer Arzt mit Hausapotheke; zusätzlich hat er eine mehrjährige Ausbildung im Fachgebiet Gynäkologie, sodaà ihm bei Anhängigwerden des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nur ein Jahr auf die vollständige Ausbildung zum Gynäkologen fehlte. Aufgrund einer ebenfalls umfangreichen zahnärztlichen Ausbildung übte er auch die ärztliche Tätigkeit eines Zahnarztes aus. Am 19. September 1975 schloà der damals als Gemeindearzt tätige Beschwerdeführer mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern einen Einzelvertrag aufgrund der Bestimmungen des Gesamtvertrages der Ãsterreichischen Ãrztekammer mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, in dem festgehalte...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Erkenntnis nº B1017/98 - B922/98; B2236/98 ua; B2311/98; B563/99 de Verfassungsgerichtshof, March 10,... | Beschluss nº G81/00 de Verfassungsgerichtshof October 04 2000 | erkenntnis nº g114/00 de verfassungsgerichtshof, march 08, 2001 | Erkenntnis nº B2128/00 de Verfassungsgerichtshof, November 27, 2001 | Arrêté ministériel déterminant les documents comptables à tenir par les huissiers de justice. (NOTE : Consultation des versions ... | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 19 décembre 1997, fixant pour l'année... | Koninklijk besluit waarbij algemeen verbindend wordt verklaard de collectieve arbeidsovereenkomst van 26 juni 1997, gesloten in he... | Decreet met betrekking tot de bijscholing van de leden van het bestuurs- en onderwijzend perso...