Erkenntnis Nr. B362/92 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1994

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Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Festlegung eines Schadenersatzes für Wildschaden aufgrund subjektiver Schadensberechnung im Gegensatz zur gesetzlich geforderten objektiven Schadensberechnung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B362/92 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1994

Geschäftszahl

B362/92

Sammlungsnummer

13853

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Festlegung eines Schadenersatzes für Wildschaden aufgrund subjektiver Schadensberechnung im Gegensatz zur gesetzlich geforderten objektiven Schadensberechnung

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Beschei...

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