Beschluss Nr. A19/93 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994
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Zusammenfassung
Zurückweisung des Antrags auf Kostenersatz einer Gemeinde hinsichtlich eines Verfahrens betreffend Klagen auf Rückzahlung von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen gegen den Bund mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs zur Entscheidung über solche Kostenersatzanträge aufgrund der spezielleren Verfahrenskostenregelung durch eine Verfassungsbestimmung der FAG-Nov 1991
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Auszug
Beschluss Nr. A19/93 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1994GeschäftszahlA19/93Sammlungsnummer13840...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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