Erkenntnis Nr. B1705/93 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994
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Zusammenfassung
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; Aufhebung eines Bescheides der Rundfunkkommission infolge verfassungswidriger, Art10 EMRK widersprechender Auslegung des RundfunkG durch Stattgabe einer Beschwerde wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes durch den kritischen Beitrag eines ORF-Redakteurs in den Mittagsnachrichten über den ehemaligen Bürgermeister von Salzburg; Zulässigkeit auch im RundfunkG nicht ausdrücklich vorgesehener Sendeformen
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1705/93 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1994GeschäftszahlB1705/93Sammlungsnummer******LeitsatzStattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; Aufhebung eines Bescheides der Rundfunkkommission infolge verfassungswidriger, Art10 EMRK widersprechender Auslegung des RundfunkG durch Stattgabe einer Beschwerde wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes durch den kritischen Beitrag eines ORF-Redakteurs in den Mittagsnachrichten über den ehemaligen Bürgermeister von Salzburg; Zulässigkeit auch im RundfunkG nicht ausdrücklich vorgesehener SendeformenSpruchDie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.Die Besc...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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