Erkenntnis Nr. B1705/93 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994

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Zusammenfassung


Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; Aufhebung eines Bescheides der Rundfunkkommission infolge verfassungswidriger, Art10 EMRK widersprechender Auslegung des RundfunkG durch Stattgabe einer Beschwerde wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes durch den kritischen Beitrag eines ORF-Redakteurs in den Mittagsnachrichten über den ehemaligen Bürgermeister von Salzburg; Zulässigkeit auch im RundfunkG nicht ausdrücklich vorgesehener Sendeformen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1705/93 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1994

Geschäftszahl

B1705/93

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; Aufhebung eines Bescheides der Rundfunkkommission infolge verfassungswidriger, Art10 EMRK widersprechender Auslegung des RundfunkG durch Stattgabe einer Beschwerde wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes durch den kritischen Beitrag eines ORF-Redakteurs in den Mittagsnachrichten über den ehemaligen Bürgermeister von Salzburg; Zulässigkeit auch im RundfunkG nicht ausdrücklich vorgesehener Sendeformen

Spruch

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird bewilligt.

Die Besc...

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