Erkenntnis Nr. B462/94 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs wegen Widerspruchs zum Interesse an der Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Betriebe iSd §4 Abs1 Oö GVG 1975; keine Bedenken gegen die Rechtsgrundlagen des angefochtenen Bescheides

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Auszug


Erkenntnis Nr. B462/94 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1994

Geschäftszahl

B462/94

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs wegen Widerspruchs zum Interesse an der Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Betriebe iSd §4 Abs1 Oö GVG 1975; keine Bedenken gegen die Rechtsgrundlagen des angefochtenen Bescheides

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder...

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