Erkenntnis Nr. B1219/93,B1698/93,B397/94 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 1994

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Zusammenfassung


Asylrecht kein civil right im Sinne der EMRK; kein Verstoß der Regelung der als Zurückweisung zu deutenden Abweisung von Asylanträgen in bestimmten Fällen gegen die Bedarfskompetenz in Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens; Erforderlichkeit abweichender Verfahrensregelungen aufgrund der Besonderheiten des Asylverfahrens; kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip; keine Verletzung des gesetzlichen Richters durch die als Zurückweisung zu deutende Abweisung von Asylanträgen wegen nicht erfolgter Bekanntgabe der Adreßänderung bzw wegen unentschuldigten Fernbleibens von einer Einvernahme

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1219/93,B1698/93,B397/94 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1994

Geschäftszahl

B1219/93,B1698/93,B397/94

Sammlungsnummer

13831

Leitsatz

Asylrecht kein civil right im Sinne der EMRK; kein Verstoß der Regelung der als Zurückweisung zu deutenden Abweisung von Asylanträgen in bestimmten Fällen gegen die Bedarfskompetenz in Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens; Erforderlichkeit abweichender Verfahrensregelungen aufgrund der Besonderheiten des Asylverfahrens; kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip; keine Verletzung des gesetzlichen Richters durch die als Zurückweisung zu deutende Abweisung von Asylanträgen wegen nicht erfolgter Bekanntgabe der Adreßänderung bzw wegen unentschuldigten Fernbleibens von einer Einvernahme

Spruch

1. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide w...

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