Erkenntnis Nr. B182/91 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 1994

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See vom 03.10.89 hinsichtlich der Festlegung zweier Grundstücke als Aufschließungsgebiet mit E v 29.06.94, V71/94.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B182/91 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1994

Geschäftszahl

B182/91

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebun...

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