Erkenntnis Nr. G261/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1994

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Verstoß des Werbeverbots für Tierärzte gegen die Meinungsäußerungsfreiheit; keine verfassungskonforme Auslegung möglich

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Auszug


Erkenntnis Nr. G261/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1994

Geschäftszahl

G261/93

Sammlungsnummer

13675

Leitsatz

Verstoß des Werbeverbots für Tierärzte gegen die Meinungsäußerungsfreiheit; keine verfassungskonforme Auslegung möglich

Spruch

§17 Abs1 Tierärztegesetz, BGBl...

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