Erkenntnis Nr. G261/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1994
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Zusammenfassung
Verstoß des Werbeverbots für Tierärzte gegen die Meinungsäußerungsfreiheit; keine verfassungskonforme Auslegung möglich
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Auszug
Erkenntnis Nr. G261/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1994
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.02.1994GeschäftszahlG261/93Sammlungsnummer13675LeitsatzVerstoà des Werbeverbots für Tierärzte gegen die MeinungsäuÃerungsfreiheit; keine verfassungskonforme Auslegung möglichSpruch§17 Abs1 Tierärztegesetz, BGBl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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