Erkenntnis Nr. B1293/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1994

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs aufgrund der Annahme drohender Überfremdung; keine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit des Vermögens mangels Geltung dieses Rechts für Liegenschaftsbewegungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1293/93 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1994

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1994

Geschäftszahl

B1293/93

Sammlungsnummer

13671

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs aufgrund der Annahme drohender Überfremdung; keine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit des Vermögens mangels Geltung dieses Rechts für Liegenschaftsbewegungen

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.  1. M...

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