Erkenntnis Nr. B893/93 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1993

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Verletzung der Vereinsfreiheit durch die Auflösung eines Vereins wegen statutenwidriger Tätigkeit; Vereinstätigkeit bloßer Deckmantel für wirtschaftliche Betätigung auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B893/93 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1993

Geschäftszahl

B893/93

Sammlungsnummer

13654

Leitsatz

Keine Verletzung der Vereinsfreiheit durch die Auflösung eines Vereins wegen statutenwidriger Tätigkeit; Vereinstätigkeit bloßer Deckmantel für wirtschaftliche Betätigung auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.  1. Der nach dem Vereinsgesetz 1951, BGBl. 233, in der Fassung der Novelle BGBl. 648/...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen