Erkenntnis Nr. B893/93 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1993
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Zusammenfassung
Keine Verletzung der Vereinsfreiheit durch die Auflösung eines Vereins wegen statutenwidriger Tätigkeit; Vereinstätigkeit bloßer Deckmantel für wirtschaftliche Betätigung auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B893/93 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.12.1993GeschäftszahlB893/93Sammlungsnummer13654LeitsatzKeine Verletzung der Vereinsfreiheit durch die Auflösung eines Vereins wegen statutenwidriger Tätigkeit; Vereinstätigkeit bloßer Deckmantel für wirtschaftliche Betätigung auf dem Gebiet der ArbeitsvermittlungSpruchDie Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Der nach dem Vereinsgesetz 1951, BGBl. 233, in der Fassung der Novelle BGBl. 648/...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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