Beschluss Nr. V57/93 im Verfassungsgerichtshof, 15. Dezember 1993

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags einer Fahrschulbetreiberin auf Aufhebung von Bestimmungen einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe; Zumutbarkeit des Umwegs über die Antragstellung auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung

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Auszug


Beschluss Nr. V57/93 im Verfassungsgerichtshof, 15. Dezember 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1993

Geschäftszahl

V57/93

Sammlungsnummer

13652

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags einer Fahrschulbetreiberin auf Aufhebung von Bestimmungen einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe; Zumutbarkeit des Umwegs über die Antragstellung auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung

Spruch

Der Antrag wird zu...

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