Erkenntnis Nr. B505/91 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1993

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Aufhebung des angefochtenen Bescheides aufgrund Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit eines Teils des örtlichen Raumordnungsprogramms der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt vom 22.02.80 mit E v 10.12.93, V62/93.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B505/91 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1993

Geschäftszahl

B505/91...

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