Erkenntnis Nr. B1216/93 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1993

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Keine Verletzung im Eigentumsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb aufgrund eines Vermächtnisses; Bewilligungspflicht des Rechtserwerbs von Todes wegen durch die nicht zu den gesetzlichen Erben der Legatarin zu zählende Vermächtnisnehmerin

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1216/93 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1993

Geschäftszahl

B1216/93

Sammlungsnummer

13609

Leitsatz

Keine Verletzung im Eigentumsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Ausländergrunderwerb aufgrund eines Vermächtnisses; Bewilligungspflicht des Rechtserwerbs von Todes wegen durch die nicht zu den gesetzlichen Erben der Legatarin zu zählen...

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