Beschluss Nr. WI-15/93 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1993
Angeknüpft als:
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Zusammenfassung
Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Bürgermeister-Stellvertreters als verspätet; vierwöchige Frist zur Einbringung einer Wahlanfechtung im Gegensatz zur sechswöchigen Beschwerdefrist; Einbringung der Anfechtung nur von einem Mitglied des Gemeinderates; Anfechtungsgegenstand kein Bescheid iSd Art144 B-VG; Zurückweisung des Abtretungsantrags
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Auszug
Beschluss Nr. WI-15/93 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum30.11.1993GeschäftszahlWI-15/93Sammlungsnummer13624LeitsatzZurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Bürgermeister-Stellvertreters als verspätet...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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