Beschluss Nr. WI-15/93 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1993

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Bürgermeister-Stellvertreters als verspätet; vierwöchige Frist zur Einbringung einer Wahlanfechtung im Gegensatz zur sechswöchigen Beschwerdefrist; Einbringung der Anfechtung nur von einem Mitglied des Gemeinderates; Anfechtungsgegenstand kein Bescheid iSd Art144 B-VG; Zurückweisung des Abtretungsantrags

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Auszug


Beschluss Nr. WI-15/93 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1993

Geschäftszahl

WI-15/93

Sammlungsnummer

13624

Leitsatz

Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Bürgermeister-Stellvertreters als verspätet...

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