Erkenntnis Nr. B823/91 im Verfassungsgerichtshof, 2. Juli 1993

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §212a Abs9 BAO idF BGBl 312/1987 mit E v 30.06.93, G275/92 ua.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B823/91 im Verfassungsgerichtshof, 2. Juli 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1993

Geschäftszahl

B823/91

Samm...

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