Erkenntnis Nr. WI-6/92,WI-10/92 im Verfassungsgerichtshof, 1. Juli 1993

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Aufhebung der verfassungsgesetzlich unzulässigen Direktwahl des Bürgermeisters einer Tiroler Gemeinde sowie der Wahl zum Gemeinderat dieser Gemeinde ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens infolge Durchführung der Wahl durch die Gemeindewahlbehörde auch außerhalb der öffentlich kundgemachten Wahlzeit in einem Landeswohnheim

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Auszug


Erkenntnis Nr. WI-6/92,WI-10/92 im Verfassungsgerichtshof, 1. Juli 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1993

Geschäftszahl

WI-6/92,WI-10/92

Sammlungsnummer

13504

Leitsatz

Aufhebung der verfassungsgesetzlich unzulässigen Direktwahl des Bürgermeisters einer Tiroler Gemeinde sowie der Wahl zum Gemeinderat dieser Gemeinde ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens infolge Durchführung der Wahl durch die Gemeindewahlbehörde auch außerhalb der öffentlich kundgemachten Wahlzeit in einem Landeswohnheim

Spruch

Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.

Die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Unterperfuß am 15. März 1992 wird ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens, die Wahl zum Bürgermeister dieser Gemeinde am selben Tag zur Gänze aufgehoben.

B...

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