Erkenntnis Nr. WI-6/92,WI-10/92 im Verfassungsgerichtshof, 1. Juli 1993
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Aufhebung der verfassungsgesetzlich unzulässigen Direktwahl des Bürgermeisters einer Tiroler Gemeinde sowie der Wahl zum Gemeinderat dieser Gemeinde ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens infolge Durchführung der Wahl durch die Gemeindewahlbehörde auch außerhalb der öffentlich kundgemachten Wahlzeit in einem Landeswohnheim
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. WI-6/92,WI-10/92 im Verfassungsgerichtshof, 1. Juli 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.07.1993GeschäftszahlWI-6/92,WI-10/92Sammlungsnummer13504LeitsatzAufhebung der verfassungsgesetzlich unzulässigen Direktwahl des Bürgermeisters einer Tiroler Gemeinde sowie der Wahl zum Gemeinderat dieser Gemeinde ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens infolge Durchführung der Wahl durch die Gemeindewahlbehörde auch außerhalb der öffentlich kundgemachten Wahlzeit in einem LandeswohnheimSpruchDer Wahlanfechtung wird stattgegeben.Die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Unterperfuß am 15. März 1992 wird ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens, die Wahl zum Bürgermeister dieser Gemeinde am selben Tag zur Gänze aufgehoben.B...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder