Erkenntnis Nr. B1899/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 1993

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die - fälschlich als Abweisung bezeichnete - Zurückweisung des Antrags einer Raiffeisenkasse auf Genehmigung der Veranlagung von pflichtliquiden Mitteln auch außerhalb des Sektors.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1899/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1993

Geschäftszahl

B1899/92

Sammlungsnummer

13469

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch d...

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